Strafanzeigen gegen Vertreter von Politik, Verwaltung, Medien und Wirtschaft

Strafanzeigen gegen Personen, die rechts- und verfassungswidrig die Auflösung des deutschen Staatsvolkes fordern und/oder praktizieren, sind ein probates Mittel der täglichen geistigen und juristischen Hygiene. Ein Tätigwerden politisch gegängelter Staatsanwälte und Gerichte ist im ersten Schritt kein zwingendes Erfolgskriterium. Dieses folgt nach dem unvermeidlichen grundlegenden politischen Wandel.

Bitte verwenden Sie die Mustertexte und geben Sie eine Briefmarke für das deutsche Volk.

(Eine weitere Sammlung von Regierungs-, Politik- und Medienkriminalität finden sich auch beim Projekt „Nürnberg 2.0„).

Politik-Kriminalität

1. Michel Friedman (CDU), vorbestraft: Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§130 StGB) u.a.
Staatsanwaltschaft: Frankfurt am Main.
Bisher veröffentlichte Anzeigen: 16.1.2016 (artikel204), 7.1.2016 (karatetiger)
Bitte verwenden Sie folgenden Mustertext: Strafanzeige Word, Strafanzeige PDF, Strafanzeige Textformat siehe ganz unten.

Verwaltungs-Kriminalität

1. Thomas Bauchrowitz (Polizeidirektion Kiel), Peter Schwab (Staatsanwaltschaft Kiel), Stefan Studt (Innenminister SWH), Anke Spoorendonk (Justizministerin SWH) wegen Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) u.a.
Staatsanwaltschaft: Kiel.
Bisher veröffentlichte Anzeigen: 28.1.2016 (artikel204)
Bitte verwenden Sie folgenden Mustertext: Strafanzeige Word, Strafanzeige PDF, Anlage1, Anlage2
Strafanzeige Textformat siehe ganz unten.

Medien-Kriminalität

folgt.

Wirtschafts-Kriminalität

folgt.

___________________ Texte Politik-Kriminalität  _________________________

1. Michel Friedman

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Konrad-Adenauer-Straße 20
60256 Frankfurt am Main

Strafantrag gegen Michel Friedman, geboren 25.2.1956, wegen Volksverhetzung und aller weiteren in Frage kommenden Delikte

Hiermit stelle ich
Strafantrag
gegen

Dr. iur. Julien Michel Friedman („Michel Friedman“), geboren 25.2.1956 in Paris, wohnhaft in Deutschland, Rechtsanwalt, Politiker (CDU), Publizist und Fernsehmoderator, vorbestraft

wegen

§ 130 StGB Volkshetzung
§ 164 StGB falscher Anschuldigung
§ 185 StGB Beleidigung
§ 186 StGB Übler Nachrede
§ 187 StGB Verleumdung
und aller weiteren in Frage kommenden Delikte

begangen

mit öffentlicher Äußerung in der Wochenzeitung DIE ZEIT am 3.12.2015
sowie in ZEIT Online (www.zeit.de) am 17.12.2015.

I. Sachverhalt

In der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 3.12.2015 und in ZEIT Online (www.zeit.de) vom 17.12.2015 wurde ein Interview mit Friedman veröffentlicht, in dem dieser eine Frage der Autorin Salzmann wie folgt beantwortet:

Salzmann: Ich würde gerne mal über die Islamophobie in den jüdischen Communitys sprechen. Aus persönlicher Erfahrung – das ist erschreckend! Oder die Islamophobie in der Mitte der deutschen Gesellschaft.

Friedman: Ich bin oft in Paris. Ja, es gibt dort einen Judenhass, der aus einem Teil der muslimisch-französischen Bevölkerung kommt. Aber ich erlebe Hass jeden Tag in meinem eigenen Land, nicht nur von Muslimen. Es gibt in Deutschland eine Parallelgesellschaft: gewalttätig, demokratiefeindlich, grundgesetzfeindlich. Das sind die Menschen, die Pegida und der AfD hinterherlaufen. Die Wölfe im Schafspelz haben den Schafspelz längst ausgezogen. Zehn Prozent würden heute AfD wählen, das sind fünf Millionen Menschen. Das macht mir als Mensch, als Deutschem, als Jude Angst. Diese Menschen zünden Asylbewerberheime an. Wer heute ein Asylbewerberheim anzündet, kann morgen eine Synagoge anzünden.“

Beweis:
ZEIT Online: Interview Friedman Salzmann „Rassismus trifft alle Minderheiten“ vom 17.12.2015, abrufbar unter http://www.zeit.de/2015/49/antisemitismus-rassismus-michel-friedman-marianna-salzmann/komplettansicht und beigefügt in Anlage 1

II. Bewertung

Friedman unterstellt den 5.000.000 Mitgliedern und potentiellen Wählern einer demokratischen, in Landesparlamenten vertretenen Partei, der „Alternative für Deutschland“, Asylbewerberheime anzuzünden und künftig Synagogen anzünden zu wollen. Ferner unterstellt er diesen, gewalttätig, demokratiefeindlich und grundgesetzfeindlich zu sein.

Belege für diese Behauptungen werden von Friedmann nicht gebracht.

Anhaltspunkte für das geplante oder erfolgte Anzünden von Synagogen oder Asylbewerberheimen sind in den öffentlichen Äußerungen und Handlungen von Mandatsträgern, Mitgliedern und potentiellen Wählern der „Alternative für Deutschland“ nicht ansatzweise erkennbar.

Die Partei „Alternative für Deutschland“ verdankt ihre Entstehung dem Protest gegen fortgesetzte Verstöße von Regierung und Parlament gegen den Vertrag von Maastricht („Euro-Rettung“).

Sie spricht sich aktuell gegen den Rechts- und Verfassungsbruch der Bundesregierung seit dem 4.9.2015 in Verbindung mit der Aussetzung des Dublin-Abkommens und dem Verstoß gegen verfassungsmäßige Gebote (Pflicht zur Erhaltung des Staatsvolkes, Artt. 1 I, 8 I, 9 I, 11 I, 12 I, 16 II, 20 IV, 33 I, II, i.V.m. 79 III ) und gegen die fortgesetzten Verstöße aller Ebenen der Exekutive gegen AsylG und AufenthG aus.

Sie stimmt darin überein mit den Bewertungen durch

* Professor Dr. iur. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., siehe sein Gutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ vom 8.1.2016,

* Hans-Jürgen Papier , Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., siehe Interview
„Unbegrenzte Einreise ist ein Fehler“, Handelsblatt 12.1.2016,

* Prof. Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider: „Aus keiner Regelung der nationalen Gesetze Deutschlands, der Gesetze der Europäischen Union oder des Völkerrechts ergibt sich ein Recht der Flüchtlinge zur Einreise nach Deutschland“, aus: “Einreise ins Abschiebeverbot“, http://www.pour-erika.de, 21.12.2015 sowie durch das

* Bundesverfassungsgericht, das bereits 1996 feststellte, daß „ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen“ ist (Grundsatzentscheidung vom 14. Mai 1996, BVerfGE 94, 49 ff., Rn. 186).

Inwieweit diese Position der Partei „Alternative für Deutschland“ „gewalttätig, demokratiefeindlich und grundgesetzfeindlich“ sein sollte, ist unerfindlich.

Es liegt der Verdacht nahe, daß Friedman als CDU-Politiker zielbewußt einen aufstrebenden politischen Konkurrenten verunglimpft hat. Ähnliches gilt für die offenbar unliebsame Bürgerinitiative („Pegida“).

Es fällt auf, daß Friedmann die gestellte Frage der Interviewpartnerin nicht beantwortet, sondern eine offenbar vorbereitete Stellungnahme abgibt.

Friedman ist sich als promovierter Jurist und Anwalt der Tragweite und strafrechtlichen Relevanz seiner Äußerung bewußt.

Damit sind die Tatbestandsmerkmale § 130 StGB (Volkshetzung) , § 164 StGB (falsche Anschuldigung), § 185 StGB (Beleidigung) , § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung) und eventuell weiterer Straftatbestände erfüllt.

Ich bitte Sie, den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und mich über ein Verfahren und das Aktenzeichen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Name

 

________________________ Texte Verwaltungskriminalität ______________________
Der Generalstaatsanwalt
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Strafantrag gegen Thomas Bauchrowitz, Peter Schwab, Stefan Studt,
Anke Spoorendonk wegen Strafvereitelung im Amt und aller weiteren in Frage kommenden Delikte

Hiermit stelle ich
Strafantrag
gegen
Thomas Bauchrowitz, Leiter der Polizeidirektion Kiel
Peter Schwab, Leiter der Kieler Staatsanwaltschaft
Stefan Studt, Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Anke Spoorendonk, Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein

wegen
§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt
§ 339 StGB Rechtsbeugung
§ 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung
§ 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
§ 348 StGB Falschbeurkundung im Amt
und aller weiteren in Frage kommenden Delikte
begangen
durch ausdrücklichen Verzicht auf Strafverfolgung bei Diebstahl und Sachbeschädigung ausweislich eines internen Polizeiprotokolls vom 7.10.2015.
I. Sachverhalt

In der Tageszeitung Kieler Nachrichten Online vom 28.1.2016 wurde dazu folgendes veröffentlicht:

„Ladendiebstahl ohne Strafe
Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen. Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt…. Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“…
„Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden…)“ bei einfachen Delikten wie Ladendiebstahl und Sachbeschädigung „regelmäßig aus“ “

Beweis:
Kieler Nachrichten Online: „Ladendiebstahl ohne Strafe“ vom 28.1.2016, abrufbar unter http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Fluechtlingserlass-Kiel-Ladendiebstahl-ohne-Strafe und beigefügt in Anlage 1

In einem weiteren Artikel der Kieler Nachrichten Online vom 28.1.2016 heißt es:

„Wirbel um Kieler Flüchtlingserlass
Botschaft kam bei der Polizei nicht an
Pikant: Schon am 15. Oktober hatte sich der Generalstaatsanwalt mit den Leitern der Staatsanwaltschaften im Land darauf verständigt, den Kieler Vorschlag nicht umzusetzen. „Damit war der Fall an sich erledigt“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Heinz Döllel. Nur: Bei der Kieler Polizei kam die Botschaft nicht an. Er habe davon erst jetzt am Donnerstagmorgen [den 28.1.2016, A.d.V.] erfahren, sagte der Polizeichef am Nachmittag.
Wie konnte das passieren?: Die Kieler Staatsanwaltschaft hat den Erlass nicht vorher bei der Polizei einkassiert, wie Oberstaatsanwalt Axel Bieler bestätigte.“

Beweis:
Kieler Nachrichten Online: „Wirbel um Kieler Flüchtlingserlass“ vom 28.1.2016, abrufbar unter http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachrichten-aus-Kiel/Wirbel-um-Fluechtlingserlass-in-Kiel-Video-von-der-Pressekonferenz-Polizei und beigefügt in Anlage 2

II. Bewertung

Bauchrowitz und Schwab verabreden sich ausweislich des Polizei-Protokolls vom 7.10.2015 zu den Straftaten Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Unterlassen der Diensthandlung und haben diese Straftaten nach eigener Aussage bis zum 28.1.2016 begangen, gefördert und/oder zugelassen. Als Führungskräfte haben sie sich in dieser Zeit auch der Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat schuldig gemacht. Ferner besteht der Verdacht der Falschbeurkundung im Amt.

Damit sind die Tatbestandsmerkmale § 258a StGB Strafvereitelung im Amt, § 339 StGB Rechtsbeugung, § 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung, § 357 StGB Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt und eventuell weiterer Straftatbestände erfüllt.

Ich bitte Sie, den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und mich über ein Verfahren und das Aktenzeichen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Name

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