Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG

Vor dem Hintergrund der seit Sommer 2015 flutartig angestiegenen Masseneinwanderung von Fremden nach Deutschland und des in diesem Zusammenhang festzustellenden vollständigen Versagens und vorsätzlichen Agierens der Regierung sind viele Bürger der Auffassung, daß nunmehr der Worte genug gewechselt seien.

Immer mehr fragen danach, was jenseits des anwachsenden Protests auf  Demonstrationen, in Bürgerversammlungen und in den elektronischen Medien seitens des Einzelnen zusätzlich getan werden kann, um der unmittelbar drohenden Gefahr einer Landnahme wirksam entgegentreten zu können.

Bei der Beantwortung dieser Frage rückt zunehmend ein Artikel des Grundgesetzes (GG) in den Mittelpunkt des Interesses, das politische Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG.

Auf der Grundlage des Gutachtens von Professor Dr. iur. Udi Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D., und Stellungnahmen des Professor Dr. iur. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., des Staatsrechtlers Professor Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider und eines einschlägigen Gutachtens des Rechtsanwalts Dr. Dr. Thor v. Waldstein, die unter Soll-Zustand wiedergegeben sind, geben wir Ihnen sofort anwendbare praktische Hinweise zur Ausübung Ihres grundgesetzlich verbrieften Widerstandsrechts.

Der Psychoanalytiker Hans-Joachim Maaz [Der Gefühlsstau. Ein Psychogramm der DDR. 1990] attestiert der Kanzlerin am 24.1.2016 „Narzißmus“, eine „vollkommen irrationale Politik“ und hält sie für eine „Gefahr für Deutschland“. Die Suspendierung und Amtsenthebung der Bundeskanzlerin Merkel und ihres Stellvertreters Gabriel beantragt Professor Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider in der Verfassungsbeschwerde vom 22.1.2016 (Kurz-, Langfassung).

In Anbetracht der Dramatik der politischen Situation und des immer offensichtlicher werdenden Auseinanderfallens von Bürgerwille und Regierungshandeln spricht vieles dafür, daß der juristische Winterschlaf, in den dieses Widerstandsrecht seit einem knappen halben Jahrhundert gefallen ist, schnell enden könnte. Um so wichtiger ist
es, einmal genauer zu untersuchen, in welchem juristischen Rahmen die Bürger ihr im Grundgesetz verbrieftes Widerstandsrecht ausüben können. Diesem Zweck sollen
die nachfolgenden Ausführungen dienen.

Gliederung

Unter Soll-Zustand wird zunächst die verfassungsrechtliche Ordnung, wie sie nach dem Grundgesetz gegeben ist, in wesentlichen Zügen wiedergegeben.

In Ist-Zustand wird versucht, die tatsächliche Lage, wie sie sich seit Herbst 2015 in Deutschland darstellt, zu skizzieren.

Im Lichte dieser vorangehenden Feststellungen werden unter  Widerstandsrecht die Chancen und Grenzen des Widerstandsrechts nach Art. 20 IV GG beleuchtet.

Konkrete Beispiele sind unter Mittel des Widerstandes zu finden.