Verweigerung der Flüchtlingsunterbringung durch Landrat

Landräte können legal Widerstand gegen den fortgesetzten Gesetzes- und Verfassungsbruch der Bundesregierung leisten. Nach Ankündigung werden nicht anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger) zum Kanzleramt gebracht (Verursacherprinzip).

Vorbildlich hat Peter Dreier, der Landrat des Kreises Landshut, erstmals diese Form des Widerstandes praktiziert. Am 14.1.2016 sandte er 31 nicht anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger) per Bus zum Bundeskanzleramt. Statt Willkommenskultur wurde ein geplanter Empfang dort abgesagt. Weiterlesen

Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG

Hervorgehoben

Vor dem Hintergrund der seit Sommer 2015 flutartig angestiegenen Masseneinwanderung von Fremden nach Deutschland und des in diesem Zusammenhang festzustellenden vollständigen Versagens und vorsätzlichen Agierens der Regierung sind viele Bürger der Auffassung, daß nunmehr der Worte genug gewechselt seien. Weiterlesen

Verweigerung einer geplanten Flüchtlings-Dienstpflicht

Eltern, deren Kinder das Gemeinwohl fördern wollen, verweigern den geplanten Dienst für Einrichtungen, die sich am Verfassungsbruch beteiligen. Statt dessen ermöglichen sie ihren Kindern die Ableistung eines sozialen Jahres bei einem der Heimschulnetzwerke oder einer anderen verfassungskonformen Organisation. Weiterlesen