Verweigerung der Flüchtlingsunterbringung durch Landrat

Landräte können legal Widerstand gegen den fortgesetzten Gesetzes- und Verfassungsbruch der Bundesregierung leisten. Nach Ankündigung werden nicht anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger) zum Kanzleramt gebracht (Verursacherprinzip).

Vorbildlich hat Peter Dreier, der Landrat des Kreises Landshut, erstmals diese Form des Widerstandes praktiziert. Am 14.1.2016 sandte er 31 nicht anerkannte Asylbewerber (Fehlbeleger) per Bus zum Bundeskanzleramt. Statt Willkommenskultur wurde ein geplanter Empfang dort abgesagt.

Zu beachten: Wegen des Residenzpflicht von Asylbewerbern mit laufenden Verfahren kommen die vom Landkreis untergebrachten nicht anerkannten Asylanten (Fehlbeleger) für den Weiterversand in Betracht. Die Maßnahme wurde von Dreier im Oktober 2015 in einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin angekündigt. Der Berliner Koordinator für die Flüchtlingsunterbringung hatte eine Unterkunft für die Betroffenen zugesagt.

Aktueller Stand: Die vom Berliner Koordinator bereitgestellte „Not-Not-Notunterkunft“ war eine geheizte, mit Matratzen ausgelegte Industriehalle. Da der Landrat diese als eine nicht  „menschenwürdige Unterbringung“ betrachtete, wurden auf seine Anweisung hin die nicht anerkannten Asylbewerber wieder in den Landkreis zurückgebracht.

Bewertung: Die Rücknahme der nicht anerkannten Asylbewerber in den Landkreis war möglich aber rechtlich und kommunalpolitisch falsch. Mit der Zusage des Berliner Koordinators lag die Verantwortung für Unterbringung und Abschiebung der Fehlbeleger beim Berliner Koordinator. Deren Rücknahme lag nicht im Interesse der Einwohner des Landkreises.

Ein Interview mit dem Landrat von Landshut Peter Dreier (Freie Wähler) finden Sie hier:
Uli Karg, Johannes Viertlböck: „Seit Monaten wird immer nur geredet, gehandelt aber kaum„, Isar Donau Wald, idowa.de, 16.1.2016, pdf1, pdf2.

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