Verweigerung der Illegalen-Unterbringung durch Bürgermeister (Musterschreiben an Landrat)

Der Angriff auf die Rechtsordnung und den Souverän des Grundgesetzes findet in der Fläche statt und betrifft jeden Bürgermeister. Für Bürgermeister, die sich schützend vor ihre Gemeinde und ihr Volk stellen und die Illegalen-Unterbringung verhindern wollen, hat der Verfasser des Widerstandsgutachtens, Rechtsanwalt Dr. Dr. Thor von Waldstein einen Musterbrief erstellt, den wir Ihnen zum Download anbieten.

Die Rechtslage und der für alle Funktionsträger gebotene Widerstand werden darin juristisch schlüssig dargelegt. Zitat:

„Aus den vorgenannten Gründen haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nicht nur vor dem Hintergrund meiner beamtenrechtlichen Treueverpflichtung gegenüber dem Grundgesetz, sondern vor allem auch in Kenntnis meiner Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde unter keinen Umständen bereit bin, an verfassungswidrigen Aufenthaltsverlängerungen eingeschleuster Illegaler mitzuwirken. Als demokratische legitimierter Vertreter der Bürger meiner Gemeinde sehe ich es vielmehr umgekehrt als meine Verpflichtung an, solche Gesetzesbrüche, soweit es in meiner Kraft steht, zu verhindern.“

Download: Musterbrief Bürgermeister an Landrat zur Verweigerung der Illegalen-Unterbringung [Word]

Text des Musterbriefes:

Bürgermeisteramt                                                                                           X-Hausen, den …

X-Hausen

Einschreiben/Rückschein

An den Landrat des

Landkreises Y

Betr.: Bruch der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes; hier: Androhung des Vollzugs des politischen Widerstandsrechts nach Art. 20 IV Grundgesetz

Sehr geehrter Herr Landrat Z,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom …, in dem Sie mir mitteilen, dass die auf unserem Gemeindegebiet befindliche Turnhalle „A“ in der B-Str. …, ab 1.4.2016 für die zeitlich nicht limitierte Unterbringung von ca. 400 sog. „Flüchtlinge“ zweckentfremdet werden soll, wobei Sie mich aufgefordert haben, die hierfür erforderlichen organisatorischen und logistischen Voraussetzungen zu schaffen.

Dazu teile ich Ihnen mit:

Bei den Personen, deren Unterbringung in Frage steht, handelt es sich nicht um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern um Immigranten, die – in der Regel ohne gültige Papiere (Reisepass, Visum oder sonstige Aufenthaltstitel nach § 4 AufenthG), ohne erkennungsdienstliche Behandlung (§§ 18 V, 19 II, 22 II Satz 1 AsylG), ohne Erhebung personenbezogener Daten (§ 7 AsylG) und ohne Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht (§ 22 AsylG) – illegal unter Verletzung der deutschen Grenze auf dem Landweg auf Bundesgebiet vorgedrungen sind. Wegen der sog. Drittstaatenregelung (Art. 16 a II GG), die besagt, dass sich niemand auf das Asylrecht gemäß Art. 16 a I GG berufen kann, falls er aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder einem sonstigen sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik einreist, steht von vorneherein fest, dass diese, auf dem Landweg, in der Regel aus Österreich, „einreisenden“ Personen unter keinen Umständen politisches Asyl in Deutschland beanspruchen können. Nach der maßgebenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind vielmehr diese „betroffenen Ausländer aus dem persönlichen Geltungsbereich des Grundrechts auf Asyl ausgeschlossen“ (BVerfGE 94, 49, 95).

Obwohl diese Rechtslage eindeutig ist, hat die Bundesregierung die illegale und unkontrollierte „Einreise“ von hunderttausenden Illegalen nicht nur geduldet, sondern aktiv gefördert und fördert sie – spätestens seit dem 4.9.2015 vorsätzlich – weiterhin aktiv. Bei dem Vorgehen der Regierung handelt es sich nicht nur um strafbares Verhalten (§§ 95, 96 AufenthG [Einschleusen von Ausländern] bzw. § 111 StGB [öffentliche Aufforderung zu Straftaten]), sondern insgesamt um einen Angriff auf den Souverän des Grundgesetzen, das deutsche Volk, und die von ihm errichtete demokratische und rechtsstaatliche Verfassungsordnung (Art. 20 I-III GG). Im Lichte dieser Fakten können keine Zweifel daran bestehen, dass es sich um einen vorsätzlichen Staatsstreich der Regierung gegen das Volk, einen Putsch von oben, handelt.

Zu den näheren Einzelheiten der  Regelungen des Grundgesetzes, der allgemeinen Gesetzeslage und des fortgesetzten Rechts- und Verfassungsbruchs der Bundesregierung verweise ich auf die für Sie beigefügte Broschüre „Wir Deutsche sind das Volk“ – zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG in der „Flüchtlingskrise“ des Instituts für Staatspolitik, Wissenschaftliche Reihe – Heft 28, Stand: 18.1.2016.

Aus den vorgenannten Gründen haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nicht nur vor dem Hintergrund meiner beamtenrechtlichen Treueverpflichtung gegenüber dem Grundgesetz, sondern vor allem auch in Kenntnis meiner Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde unter keinen Umständen bereit bin, an verfassungswidrigen Aufenthaltsverlängerungen eingeschleuster Illegaler mitzuwirken. Als demokratische legitimierter Vertreter der Bürger meiner Gemeinde sehe ich es vielmehr umgekehrt als meine Verpflichtung an, solche Gesetzesbrüche, soweit es in meiner Kraft steht, zu verhindern.

Ich habe Sie daher aufzufordern, mir bis spätestens

15.4.2016,

hier schriftlich eingehend, zu bestätigen, dass Sie im Lichte der geschilderten Verfassungslage von der geplanten Straftat, der Unterbringung illegaler Migranten in unserer Turnhalle, Abstand nehmen.

Liegt mir fristgerecht eine solche Erklärung nicht vor, muss ich davon ausgehen, dass Sie beabsichtigen, sich aktiv an dem verfassungswidrigen und strafbaren Vorgehen der Bundesregierung zu beteiligen. Soweit Sie dabei vorhaben sollten, mit kommunalaufsichtlichen Zwangsmitteln die rechtswidrige Belegung unserer Turnhalle zu erzwingen, kündige ich fürsorglich schon jetzt die

A u s ü b u n g   d e s   p o l i t i s c h e n   W i d e r s t a n d s r e c h t s

n a c h   A r t .   2 0   I V   G G

durch unsere Gemeinde X-Hausen an. In diesem Fall sähe ich mich veranlasst, die Bürger unserer Gemeinde dazu aufzurufen, mit den gebotenen und verhältnismäßigen Mitteln aktiven und passiven Widerstandes den Bruch der verfassungsmäßigen Ordnung – jedenfalls auf dem Gebiet unserer Gemeinde – zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

…………………………

(Bürgermeister W)

 

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