UN Migrationspakt: Wie Merkel sich für 3 Jahre Grenzöffnung amnestiert

Die CDU gibt inzwischen offen zu, daß der Pakt durch Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verbindlich wird. Pikant ist, daß der Pakt seit dem Zeitpunkt verhandelt wird, als Merkel ernsthaften juristischen Gegenwind bekam.

8. Januar 2016: Professor Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht (1999-2011), stellt Pflicht zur Grenzsicherung fest [1]

12. Januar 2016: Hans-Jürgen Papier , Präsident des Bundesverfassungsgerichts (2002-2010), konstatiert Politikversagen und rechtsfreie Räume bei der Sicherung der Außengrenzen [2]

30. Januar 2016: Prof. Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider beantragt die Suspendierung der Kanzlerin beim Bundesverfassungsgericht [3]

Mehr als genug Grund für die Taktiererin, sich und ihre Helfer Gabriel und de Maiziere abzusichern und sich über Wege aus der deutschen Rechts-Falle zu informieren. Man kann sich bildhaft das gemeinsame Mittagessen mit ihrem Protegé Vosskuhle vorstellen, der ihr den Weg von UN-Unverbindlichkeiten zu EU-Verbindlichkeiten [siehe zum Beispiel hier und hier] erläuterte.

Die sagenhafte und noch unerreichte „europäische Lösung des Migrationsproblems“ wird wohl schlicht darin bestehen, daß die EU-Kommission erneut alles Unverbindliche der UN für verbindlich erklärt. Wie bei „Gender Mainstreaming“. Wie bei „Inklusion“.

Deutsche Verwaltungsgerichte sorgen gehorsamst für die Umsetzung.

[1] „Gutachten – Ehemaliger Verfassungsrichter sieht Pflicht des Bundes zur Grenzsicherung„, FAZ, 12.1.2016, pdf. Vollständiger Text zum Download: Gutachten Professor Dr. Udo Di Fabio vom 8.1.2016].

[2] Handelsblatt 12.1.2016, pdfWELT, 12.1.2016, pdf.

[3] Prof. Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider: Verfassungsbeschwerde gegen die Politik der Masseneinwanderung: Vollständige Verfassungsbeschwerde vom 30.1.2016

UN Migrationspakt: Wie die Bundesregierung Abgeordnete und Volk belügt

Eine mit der Bundesregierung abgestimmte Argumentationshilfe zum UN Migrationspakt versandte die Geschäftsführung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 25.10.2018 an alle Abgeordneten. „Angriffen“ und „Falschinformationen“ von „Rechtspopulisten“ solle damit entgegengetreten werden.

Die Behauptungen des Fraktionsrundschreibens sind weitgehend irreführend. Eine Unterzeichnung des Paktes stellt einen Verstoß gegen existentielle Interessen der Bundesrepublik Deutschland und einen unzulässigen Eingriff in die Rechte des Bundestages dar. Dieses ungesetzliche Regierungshandeln verdient den Widerstand freier Bürger.

Das Rundschreiben behauptet mit Verweis auf Ziffer 7 der Präambel eine rechtliche Unverbindlichkeit des Paktes. Das ist schlicht falsch.

Richtig ist, daß Völkergewohnheitsrecht bereits durch eine übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung der Rechtsgenossen – hier konkret der Völkerrechtssubjekte – und die allgemeine Übung entsteht. Weiterlesen