Die CDU gibt inzwischen offen zu, daß der Pakt durch Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte verbindlich wird. Pikant ist, daß der Pakt seit dem Zeitpunkt verhandelt wird, als Merkel ernsthaften juristischen Gegenwind bekam.
8. Januar 2016: Professor Dr. Udo Di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht (1999-2011), stellt Pflicht zur Grenzsicherung fest [1]
12. Januar 2016: Hans-Jürgen Papier , Präsident des Bundesverfassungsgerichts (2002-2010), konstatiert Politikversagen und rechtsfreie Räume bei der Sicherung der Außengrenzen [2]
30. Januar 2016: Prof. Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider beantragt die Suspendierung der Kanzlerin beim Bundesverfassungsgericht [3]
Mehr als genug Grund für die Taktiererin, sich und ihre Helfer Gabriel und de Maiziere abzusichern und sich über Wege aus der deutschen Rechts-Falle zu informieren. Man kann sich bildhaft das gemeinsame Mittagessen mit ihrem Protegé Vosskuhle vorstellen, der ihr den Weg von UN-Unverbindlichkeiten zu EU-Verbindlichkeiten [siehe zum Beispiel hier und hier] erläuterte.
Die sagenhafte und noch unerreichte „europäische Lösung des Migrationsproblems“ wird wohl schlicht darin bestehen, daß die EU-Kommission erneut alles Unverbindliche der UN für verbindlich erklärt. Wie bei „Gender Mainstreaming“. Wie bei „Inklusion“.
Deutsche Verwaltungsgerichte sorgen gehorsamst für die Umsetzung.
[1] „Gutachten – Ehemaliger Verfassungsrichter sieht Pflicht des Bundes zur Grenzsicherung„, FAZ, 12.1.2016, pdf. Vollständiger Text zum Download: Gutachten Professor Dr. Udo Di Fabio vom 8.1.2016].
[2] Handelsblatt 12.1.2016, pdf, WELT, 12.1.2016, pdf.
[3] Prof. Dr. iur Karl Albrecht Schachtschneider: Verfassungsbeschwerde gegen die Politik der Masseneinwanderung: Vollständige Verfassungsbeschwerde vom 30.1.2016