Auch in Deutschland abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können einen Hauptwohnsitz im Ausland nehmen. Dazu wird dem Abeitgeber eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt, welche die Lohnsteuerkarte ersetzt. Der Arbeitgeber führt künftig die Lohnsteuer an das Finanzamt seines Firmensitzes ab. Durch die Abmeldung werden dem Bürger keine Rundfunk-Gebührenbescheide mehr zugestellt und für seine Kinder entfällt die deutsche Schulpflicht. Weiterlesen
Abmelden ins Ausland für Lohnsteuerpflichtige: GEZ und Schulpflicht vermeiden
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