Verweigerung einer geplanten Flüchtlings-Dienstpflicht

Eltern, deren Kinder das Gemeinwohl fördern wollen, verweigern den geplanten Dienst für Einrichtungen, die sich am Verfassungsbruch beteiligen. Statt dessen ermöglichen sie ihren Kindern die Ableistung eines sozialen Jahres bei einem der Heimschulnetzwerke oder einer anderen verfassungskonformen Organisation. Weiterlesen

Verweigerung der Teilnahme am staatlichen Schulunterricht, wo durch die Aufnahme von Migranten Bildungsstandards abgesenkt werden

Eltern, die den Bildungsstand ihrer Kinder sichern wollen, wechseln die Schule durch Ummeldung. Wo dieses nicht erfolgversprechend ist, schließen sie sich nach Wohnsitznahme im Ausland einem Heimschulnetzwerk oder Fernlehrnetzwerk an und unterrichten Kinder zuhause. [Liste auf hausunterricht.org]. Durch Vernetzung der Eltern kann der zeitliche Mehraufwand begrenzt werden.

Kinder, die zuhause unterrichtet werden, entwickeln sich erfahrungsgemäß besser oder gleich gut [Beispiel: Stern – „Homeschooling – Deutschlands bekanntester Schulverweigerer hat das Abitur“, 30.9.2015]. Weiterlesen

Abmelden ins Ausland für Lohnsteuerpflichtige: GEZ und Schulpflicht vermeiden

Auch in Deutschland abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können einen Hauptwohnsitz im Ausland nehmen. Dazu wird dem Abeitgeber eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt, welche die Lohnsteuerkarte ersetzt. Der Arbeitgeber führt künftig die Lohnsteuer an das Finanzamt seines Firmensitzes ab. Durch die Abmeldung werden dem Bürger keine Rundfunk-Gebührenbescheide mehr zugestellt und für seine Kinder entfällt die deutsche Schulpflicht. Weiterlesen