Verweigerung von Steuerzahlungen in anteiliger Höhe der Flüchtlingskosten

Das deutsche Staatsvolk darf nach dem Willen der gesetz- und verfassungswidrig agierenden Bundesregierung seine Abschaffung selbst finanzieren. Dafür stehen nach Schätzungen des IfW jährlich bis zu EUR 45 Milliarden zur Verfügung. Dagegen ist finanzieller Widerstand angezeigt und legitim. Mit diesem Geld ließe sich in Deutschland ein demographischer Turnaround realisieren, wie er in Rußland bereits gelungen ist.

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Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen nach Art. 20 IV GG

Hervorgehoben

Vor dem Hintergrund der seit Sommer 2015 flutartig angestiegenen Masseneinwanderung von Fremden nach Deutschland und des in diesem Zusammenhang festzustellenden vollständigen Versagens und vorsätzlichen Agierens der Regierung sind viele Bürger der Auffassung, daß nunmehr der Worte genug gewechselt seien. Weiterlesen

Zahlung von GEZ-Zwangsgebühren nur in bar

Die durch die GEZ-Zwangsabgabe finanzierten staatlichen Rundfunksender sind zu Propaganda-Medien des antideutschen Staatsstreiches der Kanzlerin geworden. Eine Auswahl von Programmbeschwerden findet sich bei der Ständigen Publikumskonferenz und bei Propagandaschau. Gebührenzahler können auf kostenfreier Bargeld-Einzahlung bestehen. Weiterlesen

Strafanzeigen gegen Vertreter von Politik, Verwaltung, Medien und Wirtschaft

Strafanzeigen gegen Personen, die rechts- und verfassungswidrig die Auflösung des deutschen Staatsvolkes fordern und/oder praktizieren, sind ein probates Mittel der täglichen geistigen und juristischen Hygiene. Ein Tätigwerden politisch gegängelter Staatsanwälte und Gerichte ist im ersten Schritt kein zwingendes Erfolgskriterium. Dieses folgt nach dem unvermeidlichen grundlegenden politischen Wandel. Weiterlesen

Verweigerung einer geplanten Flüchtlings-Dienstpflicht

Eltern, deren Kinder das Gemeinwohl fördern wollen, verweigern den geplanten Dienst für Einrichtungen, die sich am Verfassungsbruch beteiligen. Statt dessen ermöglichen sie ihren Kindern die Ableistung eines sozialen Jahres bei einem der Heimschulnetzwerke oder einer anderen verfassungskonformen Organisation. Weiterlesen

Verweigerung der Teilnahme am staatlichen Schulunterricht, wo durch die Aufnahme von Migranten Bildungsstandards abgesenkt werden

Eltern, die den Bildungsstand ihrer Kinder sichern wollen, wechseln die Schule durch Ummeldung. Wo dieses nicht erfolgversprechend ist, schließen sie sich nach Wohnsitznahme im Ausland einem Heimschulnetzwerk oder Fernlehrnetzwerk an und unterrichten Kinder zuhause. [Liste auf hausunterricht.org]. Durch Vernetzung der Eltern kann der zeitliche Mehraufwand begrenzt werden.

Kinder, die zuhause unterrichtet werden, entwickeln sich erfahrungsgemäß besser oder gleich gut [Beispiel: Stern – „Homeschooling – Deutschlands bekanntester Schulverweigerer hat das Abitur“, 30.9.2015]. Weiterlesen

Abmelden ins Ausland für Lohnsteuerpflichtige: GEZ und Schulpflicht vermeiden

Auch in Deutschland abhängig beschäftigte Arbeitnehmer können einen Hauptwohnsitz im Ausland nehmen. Dazu wird dem Abeitgeber eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt, welche die Lohnsteuerkarte ersetzt. Der Arbeitgeber führt künftig die Lohnsteuer an das Finanzamt seines Firmensitzes ab. Durch die Abmeldung werden dem Bürger keine Rundfunk-Gebührenbescheide mehr zugestellt und für seine Kinder entfällt die deutsche Schulpflicht. Weiterlesen